Vorsorge und Früherkennung

 

Gesundheits-Check-up, Hautkrebsscreening, Krebsvorsorge für Männer, Jugendgesundheitsuntersuchung J1 und Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern.

 

Vorsorgeuntersuchungen helfen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Viele Erkrankungen entwickeln sich über längere Zeit, bevor Beschwerden auftreten. Durch regelmäßige Untersuchungen können Risiken besser eingeschätzt und notwendige Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden.

 

 

Gesundheits-Check-up

 

Der Gesundheits-Check-up dient insbesondere der Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus. Gesetzlich Versicherte haben zwischen 18 und 34 Jahren einmalig Anspruch auf den Check-up; ab dem 35. Geburtstag kann er alle drei Jahre in Anspruch genommen werden.

 

 

Krebsvorsorge für Männer

 

Männer können ab 45 Jahren jährlich eine gesetzliche Krebsfrüherkennung wahrnehmen. Dabei geht es insbesondere um die Früherkennung von Prostata- und Genitalkrebserkrankungen.

 

 

Hautkrebsscreening

 

Gesetzlich Versicherte haben ab 35 Jahren Anspruch auf eine Hautkrebs­früh­erkennungs­untersuchung. Ziel ist es, weißen und schwarzen Hautkrebs möglichst früh zu erkennen.

 

 

Jugend­gesund­heits­unter­suchung J1

 

Die J1 ist eine Vorsorgeuntersuchung für Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren. Sie dient dazu, körperliche, seelische oder soziale Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Außerdem werden Themen wie Ernährung, Bewegung, Schule, Suchtverhalten und Impfstatus angesprochen.

 

 

Früh­erkennungs­untersuchungen bei Kindern

 

Kinder sollen gesund aufwachsen. Die Untersuchungen U1 bis U9 begleiten die Entwicklung in den ersten Lebensjahren und helfen, gesundheitliche Auffälligkeiten früh zu erkennen.

 

 

Darmkrebsvorsorge

 

Die Darmspiegelung ist ein wichtiger Bestandteil der Darmkrebsfrüherkennung. Seit April 2025 können Frauen und Männer ab 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen. Alternativ ist ab 50 ein Stuhltest alle zwei Jahre möglich. Bei familiärer Vorbelastung oder Beschwerden kann eine frühere Abklärung sinnvoll sein.