Magenspiegelung / Gastroskopie

 

Die Magenspiegelung, medizinisch Ösophago-Gastro-Duodenoskopie, ist eine Untersuchung von Speiseröhre, Magen und Zwölffingerdarm. Sie hilft, Ursachen von Beschwerden wie Sodbrennen, Oberbauchschmerzen, Völlegefühl, Übelkeit, Schluckbeschwerden oder Durchfall abzuklären.

 

Während der Untersuchung können sichtbare Schleimhautveränderungen beurteilt und Gewebeproben entnommen werden. Diese Proben können Hinweise auf Entzündungen, bakterielle Besiedlungen wie Helicobacter pylori oder Erkrankungen des Dünndarms geben.

 

 

Häufige Gründe für eine Magenspiegelung

  • Sodbrennen
  • Oberbauchschmerzen
  • Völlegefühl
  • Übelkeit
  • Schluckbeschwerden
  • Verdacht auf Entzündungen
  • Verdacht auf Helicobacter pylori
  • Abklärung von Durchfällen
  • Kontrolle bekannter Befunde

Gewebeproben und weiterführende Diagnostik

 

Bei einer Magenspiegelung können nicht nur sichtbare Veränderungen der Schleimhaut beurteilt werden. Häufig helfen auch Gewebeproben, die Ursache von Beschwerden zu klären. Mögliche Fragestellungen sind unter anderem Entzündungen der Speiseröhre, Barrett-Ösophagus, Helicobacter pylori und Dünndarmerkrankungen.

 

 

Ablauf

 

Die Untersuchung dauert in der Regel nur wenige Minuten. Sie kann mit örtlicher Betäubung des Rachens oder mit einer Beruhigungs- beziehungsweise Schlafspritze durchgeführt werden. Welche Variante sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihnen im Aufklärungsgespräch.

 

 

Vorbereitung

 

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Nüchternheit und zur Einnahme Ihrer Medikamente. Blutverdünnende Medikamente sollten vorab mit uns besprochen werden.

 

 

Nach einer Sedierung

 

Wenn Sie eine Beruhigungsspritze erhalten haben, dürfen Sie für 24 Stunden nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen und keine Maschinen bedienen. Bitte lassen Sie sich in diesem Fall abholen.

 

 

Laktoseunverträglichkeit

 

Eine Laktoseunverträglichkeit kann alternativ zum Atemtest auch über eine Gewebeprobe aus dem Dünndarm im Rahmen einer Magenspiegelung untersucht werden. Die bisherige Praxisinformation nennt hierfür eine Selbstzahlerleistung von 40 Euro.